Kinderbeistand

Kinderbeistand nach § 104 Außerstreitgesetz

Was ist ein Kinderbeistand?

Ein Kinderbeistand ist eine qualifizierte und unabhängige Vertrauensperson für Kinder und Jugendliche in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Die Bestellung eines Kinderbeistandes erfolgt ausschließlich über das zuständige Gericht. Ein Kinderbeistand handelt ausschließlich im Interesse des Kindes/Jugendlichen und unterliegt einer strengen Verschwiegenheitspflicht.

Aufgaben eines Kinderbeistandes:

  • Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit Ihrem Kind
  • Bieten eines geschützten Rahmens für Gespräche
  • Vermittlung von altersentsprechenden Informationen über das Verfahren
  • Den Interessen und Wünschen des Kindes/Jugendlichen vor Gericht Gehör zu verschaffen

Kosten:

Die Bestellung des Kinderbeistandes ist für die ersten 6 Monate gebührenfrei.

Danach tragen die Eltern die Kosten. Die Verrechnung erfolgt über das Gericht.

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen.

Nähere Informationen unter: //jba.gv.at/kinderbeistand/

Folder für Eltern: https://jba.gv.at/wp-content/uploads/2025/09/Wickelfalz_A5_Eltern_20250909_FINAL_Seiten.pdf

Folder für Jugendliche: https://jba.gv.at/wp-content/uploads/2022/10/Wickelfalz_A5_Jugendbeistand_20250909_FINAL_Seiten.pdf

Folder für Kinder: https://jba.gv.at/wp-content/uploads/2025/09/Wickelfalz_A5_Kinderbeistand_20250909_FINAL_Seiten.pdf