Kinderbeistand nach § 104 Außerstreitgesetz
Was ist ein Kinderbeistand?
Ein Kinderbeistand ist eine qualifizierte und unabhängige Vertrauensperson für Kinder und Jugendliche in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren. Die Bestellung eines Kinderbeistandes erfolgt ausschließlich über das zuständige Gericht. Ein Kinderbeistand handelt ausschließlich im Interesse des Kindes/Jugendlichen und unterliegt einer strengen Verschwiegenheitspflicht.
Aufgaben eines Kinderbeistandes:
- Aufbau eines Vertrauensverhältnisses mit Ihrem Kind
- Bieten eines geschützten Rahmens für Gespräche
- Vermittlung von altersentsprechenden Informationen über das Verfahren
- Den Interessen und Wünschen des Kindes/Jugendlichen vor Gericht Gehör zu verschaffen
Kosten:
Die Bestellung des Kinderbeistandes ist für die ersten 6 Monate gebührenfrei.
Danach tragen die Eltern die Kosten. Die Verrechnung erfolgt über das Gericht.
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verfahrenshilfe zu stellen.
Nähere Informationen unter: //jba.gv.at/kinderbeistand/
Folder für Eltern: https://jba.gv.at/wp-content/uploads/2025/09/Wickelfalz_A5_Eltern_20250909_FINAL_Seiten.pdf
Folder für Jugendliche: https://jba.gv.at/wp-content/uploads/2022/10/Wickelfalz_A5_Jugendbeistand_20250909_FINAL_Seiten.pdf
Folder für Kinder: https://jba.gv.at/wp-content/uploads/2025/09/Wickelfalz_A5_Kinderbeistand_20250909_FINAL_Seiten.pdf